Erschreckend viele niedergelassene Zahnärzte wissen nicht, dass sie täglich mit einem Bein im Gefängnis stehen, weil sie während ihrem Medizinstudium niemand vor dieser einen Sache gewarnt hat
Es wird erst dann bemerkt, wenn die Bezirksregierung oder BGW vor der Tür steht oder durch die Versicherung eine Regressprüfung stattfindet.
Doch dann ist es bereits zu spät.
Die Praxeninhaber glauben, dass die Einhaltung von Hygienevorschriften ausreichend ist und außer geprüften Medizinprodukten nichts weiter benötigt wird ohne zu merken, dass sie nur an der Oberfläche der gesetzlichen Verpflichtungen kratzen.
Die Wahrheit ist aber, dass die Hygienevorschriften und Prüfungen nach MPBetreibV in erster Linie dem Patientenschutz dienen und nur teilweise dem Schutz der eigenen Mitarbeiter.
Doch bereits ab dem ersten Mitarbeiter sind die Praxeninhaber verpflichtet ihre Einrichtung hinsichtlich Unfallgefahren minutiös zu analysieren. Die Implementierung einer Arbeitsschutzorganisation zur Unfallverhütung ist eine gesetzliche Pflicht, welche durch die Bezirksregierung und ab 2027 durch die Zahnärztekammer kontrolliert wird.

Den Zahnärztinnen und Zahnärzten mangelt es an einer strukturierten Vorgehensweise und einem klaren Überblick über die eigene rechtliche Situation, um eine saubere rechtliche Absicherung ihrer Praxis hinzubekommen.
Wenn ausschließlich nur Hygienevorschriften und die MPBetreibV eingehalten werden, drohen im Arbeitsschutz 5-stellige Bußgelder und im Schadensfall sogar Regressansprüche.
Es müssen nämlich Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungen, Gefahrstoffverzeichnisse und noch viele andere Dinge erstellt werden – insgesamt weit über 100 Dokumente.
Solche Unterlagen werden gerne von der BGW nach meldepflichtigen Arbeitsunfällen abgerufen. Bei längeren Arbeitsausfällen, wozu dann die BGW für die Lohnfortzahlung zuständig ist, wird im Verdachtsfall überprüft, ob durch ein Verschulden des Arbeitgebers dieses Geld wieder zurückgefordert werden kann.
Ähnlich verhält es sich mit dem Feuerversicherer, wenn brandschutztechnische Mängel nachgewiesen werden können.

Niemand hat die Ärzte im Studium über die rechtlichen Fallstricke einer eigenen Praxis aufgeklärt. Daher weiß kaum einer wie Arbeitsschutzgesetze zu interpretieren und umzusetzen sind.
Sich selbst durch diesen Paragrafendschungel zu wühlen, wäre betriebswirtschaftlicher Wahnsinn, der mittlere 5-stellige Honorarumsätze am Behandlungsstuhl vernichten würde.
Hand aufs Herz:
Kein Praxisinhaber hat weder die Zeit noch die Lust dazu sich mit Arbeitsschutz tiefgründig auseinanderzusetzen oder möchte das ernsthaft seinem Praxismanagement noch obendrauf packen.
Speziell für Zahnärztinnen und Zahnärzte mit eigener Praxis haben wir von ASKB-Arbeitsschutz ein schlüsselfertiges 3-Schritte-System entwickelt, dass binnen kürzester Zeit zu einer sorgenfreien und bequemen Arbeitsschutzorganisation führt
Im ersten Schritt, der Analyse des Ist-Zustands, decken wir sämtliche Mängel auf, die ihre Compliance gefährden können.
➔ Besser wir, als die Aufsichtsbehörden…
Die Wichtigkeit einer fundierten Anamnese kennen Sie bereits von ihren Patienten.
Hierbei gehen wir penibler vor, als die Aufsichtsbehörden, um eine überdurchschnittliche Rechtssicherheit zu erzielen und möglichen kleinkarierten Prüfern immer einen Schritt voraus zu sein – ohne Mehrarbeit für Sie selbst.
Bereits ab dem zweiten Schritt wird es für Sie noch komfortabler – die „Set and Forget“ Phase:
Sie kümmern sich um ihre Patienten und wir konzipieren ihre persönliche Arbeitsschutzorganisation.
Nach der Übergabe sämtlicher Dokumente, die wir Ihnen unterschriftsreif auf dem Silbertablett servieren, erfolgt die Monitoring Phase:
Hier überwacht ASKB alle branchenrelevanten Regelwerke (über 160 Stück bzw. über 10.000 Seiten), gewährleistet die gesetzliche Fortschreibung sämtlicher Arbeitsschutzdokumente, behält diverse Fristen im Blick und optimiert ihre Arbeitsschutzorganisation – 24 Std./365 Tage im Jahr.
„Endlich wieder behandeln, statt verwalten!“
Nur so können Sie dauerhaft eine rechtssichere Arbeitsschutz- und Brandschutzorganisation aufrechterhalten, die jeder Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden standhält und mögliche Regressprüfungen nach Schadenereignissen vom Tisch räumt.
Ihre knappen personellen Ressourcen werden entlastet und eine Arbeitsverdichtung vermieden, wodurch Sie und ihre Belegschaft wertschöpfenden Tätigkeiten wie Rechnungsstellungen oder der Patientenbehandlung nachkommen können.

Fallstudie einer Zahnarztpraxis aus Rheinbach in NRW
(10 Mitarbeiterinnen)
Problem / Ausgangslage
Die „Zahnarztpraxis am Lohmarkt“ wurde von Frau Dr. Khan übernommen, doch wichtige Dokumente wie Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Gefahrstoffverzeichnisse oder Unterweisungsnachweise wurden bei der Übernahme nicht ausgehändigt.
Ziel
Frau Dr. Khan wollte abgesichert sein, aber die s.g. alternative bedarfsorientierte Betreuung (BGW-Unternehmermodell / BuS-Modell), wozu entsprechende Fortbildungen besucht werden müssen, stellte keine realistische Option dar. Denn nach den Fortbildungen beginnt die eigentliche zeitraubende Arbeit – die rechtskonforme Erstellung der Arbeitsschutzdokumentation.
Für solch eine spezielle Sache musste ein Dienstleister gefunden werden,
- der nicht nur berät,
- sondern auch Dokumente erstellt,
- den Großteil der Arbeit abnimmt,
- ein Spezialist für Zahnarztpraxen ist, dem man nichts lange erklären muss, und
- dadurch eine überdurchschnittliche Rechtssicherheit erhält.
Lösung
Nach einem ersten Beratungstermin konnte Frau Dr. Khan die notwendige Begehung an eine langjährige Mitarbeiterin delegieren und hatte somit Zeit für ihre Patienten.
Im Hintergrund hat ASKB die Arbeitsschutzorganisation aufgebaut und nach der Beendigung von Teilabschnitten regelmäßig Bericht erstattet, um mögliches Feedback kurzfristig berücksichtigen zu können.
„Alleine im Rahmen der erstmaligen Erstellung sämtlicher Dokumente konnte die Praxis insgesamt 50.440 € einsparen.“

Mittlerweile muss sich die Zahnärztin gelegentlich nur noch um die rudimentären Angelegenheiten kümmern, die einer Entscheidung der Inhaberin bedürfen.
Durch die Aufbereitung derartiger Unterlagen von ASKB
✅ spart die Zahnarztpraxis am Lohmarkt bis zu 5556 € pro Jahr an Lohnkosten ein,
✅ erhält zusätzlich eine überdurchschnittliche Rechtssicherheit,
✅ hat keine Honorarumsatz-Einbußen am Behandlungsstuhl und
✅ generiert somit mehr Zeit für die Patientenbehandlung oder Rechnungsstellungen.

