Worin sich alle Arbeitgeber beim Mobile Office irren…
…und dadurch Bußgelder und Mitarbeiterausfälle riskieren

Der Unterschied zwischen Homeoffice und mobilem Arbeiten
Bevor wir in die rechtlichen und praktischen Details des Arbeitsschutzes eintauchen, ist es wichtig, den Unterschied von Homeoffice und mobilem Arbeiten zu verstehen.
Homeoffice taucht in der deutschen Rechtsprechung bzw. im Arbeitsschutz nicht auf, sondern wird umgangssprachlich für den festgelegten Begriff „Telearbeit“ verwendet. Homeoffice bzw. Telearbeit bezeichnet in der Regel eine feste Arbeitsumgebung zu Hause, die der Arbeitgeber unter bestimmten Umständen anerkennen muss. Mobile Office bzw. mobiles Arbeiten bedeutet, dass die Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz maximal flexibel gestalten können, oft an wechselnden Orten – sei es im Café, in einem Coworking Space, im Zug oder am Strand von Papua-Neuguinea.
Der wesentliche Unterschied von Homeoffice und mobilem Arbeiten liegt also in der Variabilität des Arbeitsortes. Während Telearbeit/Homeoffice weitgehend eine statische Lösung ist, bedeutet mobiles Arbeiten eine größere Flexibilität, die jedoch auch neue bzw. andere Herausforderungen im Hinblick auf den Arbeitsschutz mit sich bringt.
unterschied homeoffice mobiles arbeiten
Das Problem beim Mobile Office
Im Gegensatz zur Telearbeit ist das mobile Arbeiten gesetzlich noch nicht konkretisiert bzw. in der Arbeitsstättenverordnung berücksichtigt. Dadurch liegt für den Laien der Verdacht nahe, dass das mobile Arbeiten eine Art von Gesetzeslücke im Arbeitsrecht/Arbeitsschutz darstellt.
Der weitverbreitete Irrtum der Arbeitgeber
Arbeitgeber glauben, dass sie durch diesen „cleveren“ Schachzug (Mobile Office) den Arbeitsschutz aushebeln können und ihren Mitarbeitern die Einrichtung des außerbetrieblichen Arbeitsplatzes nicht zahlen müssen, indem sie auf die Arbeitsstättenverordnung verweisen.
Die Wahrheit über Mobile Office und Arbeitsschutz
„Im Mobile Office müssen Sie fast den gleichen Arbeitsschutz betreiben, wie im Homeoffice!“
Mit Mobile Office wird zwar per Definition die Arbeitsstättenverordnung bzgl. Telearbeit ausgehebelt, aber nicht das übergeordnete Arbeitsschutzgesetz und dessen andere Verordnungen und technische Regeln. Darüber hinaus gelten die Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze der Unfallversicherer, die ebenfalls Gesetzescharakter besitzen.
Beweis Nr. 1
„Auch für mobile Arbeitsplätze muss eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden.“
Andreas Stephan, Leiter Sachgebiet Büro der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung
Beweis Nr. 2
„Auch für mobile Büroarbeit gilt grundsätzlich das Arbeitsschutzrecht.“
Fachartikel der DGUV
Beweis Nr. 3
„Mobiles Arbeiten unterliegt nicht der Arbeitsstättenverordnung. […] Gleichwohl gilt hier das Arbeitsschutzgesetz. Insbesondere sei hier nochmals auf die Regelungen des § 3 Abs. 1 ArbSchG und des § 5 ArbSchG hingewiesen.“
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: „Telearbeit und Mobiles Arbeiten Voraussetzungen, Merkmale und rechtliche Rahmenbedingungen„
Beweis Nr. 4
„Der Arbeitgeber hat dann technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen wie das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung (z. B. Arbeitsmittel, physische und psychische Belastungen, Arbeitszeit), das Bereitstellen mobiler, ergonomisch gestalteter, sicherer Arbeitsmittel sowie die Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit, die danach mindestens jährlich zu wiederholen ist.“
Nummer 9. Telearbeit – mobile Arbeit – Heimarbeit (§ 2 Absatz 7) der LV 40 Leitlinien zur Arbeisstättenverordnung des LASI
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Warum Arbeitsschutz auch im Mobile Office notwendig ist
Auch wenn der Arbeitsplatz nicht im Büro, sondern unterwegs oder in privaten Räumen des Mitarbeiters stattfindet, hat der Arbeitgeber auch hier eine Fürsorgepflicht und somit eine Garantenstellung nach §13 StGB. Der Arbeitsschutz muss auch im Mobile Office gewährleistet sein. Eine der Hauptaufgaben eines Arbeitgebers ist es, die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten – unabhängig vom Ort der Arbeit. Das mobile Arbeiten, das oft mit flexiblen Arbeitszeiten und -orten verbunden ist, kann jedoch dazu führen, dass klassische Arbeitsschutzmaßnahmen auf den Prüfstand gestellt werden müssen.
1. Ergonomie und Gesundheit
Eines der größten Risiken im Mobile Office ist die Ergonomie bzw. Arbeitsausfälle aufgrund von Muskel-Skelett-Erkrankungen. Oft wird der Arbeitsplatz zu Hause oder unterwegs mit wenig Rücksicht auf ergonomische Gesichtspunkte gestaltet. Das kann langfristig zu gesundheitlichen Problemen wie Rücken- oder Nackenschmerzen und somit zur Krankschreibung führen. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der Mitarbeiter die notwendige Ausstattung und Verhaltensregeln erhält, um auch außerhalb des Büros eine gesunde Arbeitsumgebung zu schaffen.
2. Unfallrisiken
Ein weiterer Aspekt des Arbeitsschutzes im Mobile Office betrifft die Unfallgefahr. Wer im Homeoffice arbeitet, ist während der Arbeitszeit unter Umständen ähnlich unfallgefährdet wie im normalen Büro. Doch beim mobilen Arbeiten können zusätzliche Risiken auftreten: Auf Reisen, bei der Arbeit im Café oder in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht eine erhöhte Unfallgefahr, die auch im Arbeitsschutz berücksichtigt werden muss.
3. Psychische Belastung
Der Unterschied zu Homeoffice und mobilem Arbeiten liegt auch darin, dass der Wechsel von einem flexiblen Arbeitsort zu einem anderen Stress und psychische Belastung verstärken kann. Psychische Erkrankungen sind die zweithäufigste Ursache für Arbeitsausfälle.
Der ständige Wechsel des Arbeitsplatzes oder das Arbeiten in einer Umgebung, die technische Mängel aufweist (z.B. instabiles Strom-/Telekommunikationsnetz) oder nicht für längere Arbeitszeiten konzipiert ist, kann zu Konzentrationsproblemen, Frust und letztendlich zu einer Überlastung führen. Der Arbeitgeber sollte daher sicherstellen, dass die psychische Gesundheit der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen gefördert wird.
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Welche Pflichten hat der Arbeitgeber im Mobile Office?
Da der Arbeitsschutz auch im Mobile Office gilt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu wahren. Dazu gehören:
1. Gefährdungsbeurteilungen
Zunächst sollte der Arbeitgeber eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) durchführen. Dabei geht es darum, die Gefährdungen zu identifizieren, die im Rahmen des mobilen Arbeitens entstehen können. Dabei sind u.a. physische Gefährdungen (z. B. ergonomische Belastungen) als auch psychische Risiken (z. B. Stress durch ständige Ortswechsel) zu berücksichtigen.
2. Ausstattung und ergonomische Anforderungen
Ein mobiles Büro erfordert eine angemessene Ausstattung. Auch wenn die Mitarbeiter den Arbeitsplatz selbst wählen, hat der Arbeitgeber die Verantwortung, für entsprechend geeignete Arbeitsmittel zu sorgen. Hierzu gehört nicht nur der Laptop oder das Smartphone, sondern (je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung) auch evtl. die Bereitstellung von geeigneten ergonomischen Hilfsmitteln wie tragbaren Tastaturen, Mäusen, Laptop-Ständern oder Monitoren. Besonders bei längeren Arbeitseinsätzen im Mobile Office ist eine ergonomische Gestaltung entscheidend, um gesundheitliche Probleme zu vermeiden.
3. Aufklärung, Sensibilisierung und Unterweisungen
Auch hier ist kein Unterschied zwischen Homeoffice und mobilem Arbeiten. Die Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über die Risiken des mobilen Arbeitens informiert sind und wissen, wie sie sich selbst schützen können. Dazu gehören Unterweisungen zu ergonomischen Arbeitsplätzen, der richtige Umgang mit mobilen Geräten sowie Tipps zur Vermeidung von Stress und psychischer Belastung.
4. Dokumentation und Kontrolle
Auch im Mobile Office ist eine Dokumentation der Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich. Der Arbeitgeber sollte sicherstellen, dass alle Arbeitsschutzvorgaben für das mobile Arbeiten auch dokumentiert und regelmäßig überprüft werden, um keine Bußgelder durch die Aufsichtsbehörden (Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämter) zu riskieren. Dazu gehört beispielsweise die Einhaltung von Pausenzeiten oder die regelmäßige Kontrolle der Arbeitsumgebung auf mögliche Gefährdungen.
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Die Lösung, um im Mobile Office behördliche Bußgelder und Mitarbeiterausfälle zu vermeiden
Im Gegensatz zu den Betriebsstätten ist es im Mobile Office noch viel wichtiger die Mitarbeiter bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu beteiligen, weil hierbei eine größere Eigenverantwortung gefragt ist. Nur so können spezifische Gefährdungen erkannt und die notwendigen Maßnahmen umgesetzt werden. Dabei haben die Mitarbeiter eine Mitwirkungspflicht.
Nach DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ greifen die Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ineinander. Der Arbeitgeber nimmt eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) vor, legt geeignete Schutzmaßnahmen fest und unterweist die Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmer unterstützen gemäß ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung des Arbeitgebers und wirken an ihrer eigenen Sicherheit und am Gesundheitsschutz mit.
Im Mobile Office gelten für die Gefährdungsbeurteilungen andere Schwerpunkte als im Betrieb oder Homeoffice. Sparen Sie sich viel Zeit und Nerven, indem Sie sich einen Experten suchen, der Ihnen alle notwendigen Dokumente (z.B. Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen etc.) erstellt.
