Als Praxisinhaber, Heimleitung bzw. Unternehmer sind Sie gesetzlich verpflichtet Arbeitsschutz zu betreiben. Dazu gehört auch die Erstellung und Fortschreibung von diversen Dokumenten, worin Sie auch noch zusĂ€tzlich Ihre Mitarbeiter jĂ€hrlich und/oder halbjĂ€hrlich unterweisen mĂŒssen.
Das nötige Wissen dazu finden Sie in unzĂ€hligen Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen, Satzungen, Regeln und InformationsbroschĂŒren. Nachfolgend finden Sie einen kleinen Auszug:
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In dieser kleinen Ăbersicht fehlen noch weitere komplexe Regelwerke, die ebenfalls ferner den Arbeitsschutz betreffen:
Produktsicherheitsgesetz | Chemikalien-Verbotsverordnung | Muster-LĂŒftungsanlagen-Richtlinie | Richtlinien zur StrlSchV | Produkthaftungsgesetz | Landesbauordnung |
Explosionsschutzverordnung | Immissionsschutzrecht | Brandschutzordnung | Infektionsschutzgesetz | Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie | Richtlinien zur RöV |
DruckgerÀteverordnung | Wasser-/Abwasserrecht | Strahlenschutzvorsorgegesetz | Biostoffverordnung | Röntgenverordnung | Technische Regeln wassergefÀhrdender Stoffe |
Maschinenverordnung | Abfallrecht | Strahlenschutzverordnung | Technische Regeln fĂŒr Biologische Arbeitsstoffe | Chemikaliengesetz | Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Strahlenpass |
Bis zu einer BetriebsgröĂe von 50 Mitarbeitern können Sie als Praxisinhaber, Heimleitung bzw. Unternehmer den Arbeitsschutz selbststĂ€ndig in die Hand nehmen, nachdem Sie sich mit Ihrer zustĂ€ndigen Berufsgenossenschaft (z.B. BGW) darauf geeinigt haben.
Inhaltlich bedeutet das fĂŒr Sie:
- Sie mĂŒssen an Fortbildungen teilnehmen (oder eine beauftragte Person)
- Sie fĂŒhren die GefĂ€hrdungsbeurteilungen durch
- Sie erstellen Betriebsanweisungen
- Sie bereiten Unterweisungen vor
- Sie unterweisen in regelmĂ€Ăigen AbstĂ€nden Ihre Mitarbeiter
- Sie mĂŒssen sich in die Arbeitsschutz-Regelwerke wiederkehrend einlesen
- Sie können Ihren betrieblichen Arbeitsschutz nicht mit anderen Mitbewerbern vergleichen
- Sie opfern sehr viel Zeit, wobei Sie im Betrieb fehlen und kein Geld verdienen
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