Eilmeldung an alle Zahnärzte in NRW

Änderung der Zuständigkeiten im Arbeitsschutz ab 2027

Insider-Memo für Bestandskunden und Interessenten in NRW
(inkl. interaktivem Risikorechner 2027)

Das Rheinische Zahnärzteblatt berichtete am 05.06.2026, dass die Zahnärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe ein neues zusätzliches Aufgabengebiet erhalten:

Ab dem 01.01.2027 wird die „Integrierte Begehung“ eingeführt. Dabei integriert die Kammer die Kontrolle der Arbeitsschutzorganisation in den regulären Termin der MPDG-Begehung. Somit werden beide Rechtsgebiete „aus einer Hand“ überprüft.

Hierbei handelt es sich um eine Beleihung bzw. Übertragung hoheitlicher Aufgaben vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen auf die beiden Zahnärztekammern.

Künftige Befugnisse und Aufgaben der Zahnärztekammern im Arbeitsschutz:

  • Feststellung von Mängeln
  • Beratung zur Mängelbeseitigung
  • Aussprechen von Anordnungen und Auflagen zur Mängelbeseitigung

Die finale Sanktionsgewalt verbleibt aber generell beim Staat (z.B. Verhängen von Bußgeldern). Im Rahmen der Berichtspflicht werden die Begehungsprotokolle der Kammer an die Bezirksregierung weitergeleitet.

Die Überwachung des Strahlenschutzes obliegt vorerst bei der Bezirksregierung, soll aber ebenfalls mittelfristig auf die Zahnärztekammern übertragen werden.

„Welche Vorteile und Nachteile ergeben sich daraus für mich?“

Was bedeutet das für unsere Bestandskunden von ASKB?

✅ Endlich können wir mit Kontrolleuren praxisnah auf Augenhöhe reden. Die Prüfer der Zahnärztekammer kennen die Sorgen und Nöte der Praxisbetreiber und sprechen „die gleiche Sprache“.

✅ Wenn dann später noch die Strahlenschutzüberwachung auf die ZÄK übertragen wird, haben Sie einen bürokratischen Termin weniger, auf den Sie sich penibel vorbereiten müssen à Ein Termin = Zwei Formalitäten erledigt

Was bedeutet das für alle anderen zahnärztlichen Praxen,

  • die von einer 08/15 Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut werden,
  • oder gar keine Arbeitsschutzdokumentation vorweisen können?

❌ Deutlich höhere Kontrolldichte im Arbeitsschutz

Dies ist im Arbeitsschutzkontrollgesetz von den Bezirksregierungen seit Anfang 2026 so vorgesehen.

Da auch die staatlichen Aufsichtsbehörden mit dem Fachkräftemangel zu kämpfen haben, kommt dieses Outsourcing sehr gelegen. Denn die Kammer führt ohnehin anlassunabhängige Stichprobenkontrollen oder anlassbezogene Kontrollen zum MPDG durch. Das bedeutet, dass ab 2027 bei jedem Besuch der Zahnärztekammer automatisch der Arbeitsschutz gemäß §21 ArbSchG mitgeprüft wird.

Dadurch soll die staatliche Mindestprüfungsquote von derzeit 5 % gewährleistet werden, welche künftig noch weiter steigen wird.

„Wenn die Kammer bisher nur alle 10-12 Jahre eine Routinekontrolle nach MPDG bei Ihnen durchgeführt hat, wird dies ab 2027 in Kombination mit dem Arbeitsschutz nicht mehr ausreichen.“

Weil das Land NRW unter erheblichem Druck steht, die Quoten des Arbeitsschutzkontrollgesetzes flächendeckend zu erfüllen, wird in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ein Zielkorridor definiert sein, der ungefähr folgendermaßen aussehen könnte:

Wenn die rein stichprobenartigen MPDG-Begehungen der Kammer (bisher ca. 100 Praxen pro Jahr) quantitativ nicht ausreichen, um dem Ministerium genügend „Arbeitsschutzkontrollen“ zu liefern, wird die Kammer ihre Schlagzahl bei den Routine-Stichproben erhöhen müssen. Allerspätestens mit der zusätzlichen Übernahme der Strahlenschutzüberwachung wird es zwangsweise einen drastischen Anstieg der Kontrolldichte geben.

❌ Überprüfung nicht mehr durch Generalisten, sondern durch absolute Profis

Aufpassen! Sie werden jetzt nicht mehr von einer fachfremden Aufsichtsperson kontrolliert, die von der Schreinerei, über Abfallentsorgungsbetriebe, bis hin zum Kammerjäger prüft, sondern vom hochspezialisierten Profi – ihrer Zahnärztekammer ➤ Expertise im Arbeitsschutz trifft auf zahnärztliches Fachwissen.

„Gefährdungsbeurteilungen werden ab 2027 durch die Zahnärztekammer auf einer viel tieferen Basis kontrolliert, als es die Bezirksregierung jemals könnte.“

Da ihre Sicherheitsfachkraft (Sifa) den Arbeitsschutz höchstwahrscheinlich auch für sämtliche andere Branchen anbietet, fehlt es an wirklicher Expertise. Denn Sifas werden nur zu Generalisten ausgebildet und der Crashkurs der BGW ist nach unserer eigenen Erfahrung absolut ungenügend. Schließlich zählen zur BGW auch Friseure, Kitas, Kosmetiker und Schädlingsbekämpfer – Wie viel hat das mit Ihnen zu tun?

„Im Gesundheitswesen sind Spezialisierungen absolute Pflicht – Im Arbeitsschutz nicht.“

Alleine für zahnärztliche Praxen sind über 167 Regelwerke zu beachten, die den Arbeitsschutz betreffen. Fragen Sie doch mal bei ihrer Sifa nach, ohne direkt diese Zahl zu nennen…

„Ein Grund mehr keine 08/15 Sifa zu beauftragen!“

Hand aufs Herz

Gehen Sie mit Rückenschmerzen nicht auch lieber zum Facharzt für Orthopädie, anstatt zum Allgemeinmediziner?

Warum handeln Sie dann nicht beim Arbeitsschutz genauso?

➤ Hinterfragen Sie ihre eigene Arbeitsschutzorganisation.


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Wenn Sie wissen möchten, ob ihre Praxis für 2027 rechtssicher aufgestellt ist, vereinbaren Sie so schnell wie möglich HIER ein kostenloses Erstgespräch.

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  • wie es um ihre Compliance steht,
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Achtung: Die Nachfrage wird nach Veröffentlichung dieses Branchenreports höchstwahrscheinlich explodieren.

Sie haben nur noch 6 Monate Zeit, bis die ersten Kontrollen durch die Zahnärztekammern erfolgen und unsere Anzahl an Kontingenten wird sich in den nächsten Tagen bis Wochen stark limitieren.


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Wie hoch ist das Risiko, dass ihre Praxis ab 2027 kontrolliert wird?

Wir haben eine realistische Berechnung der Eintrittswahrscheinlichkeit auf Grundlage von Statistiken und Daten der BGW, ZÄK Nordrhein, ZÄK Westfalen-Lippe und Bezirksregierung durchgeführt und daraus einen Riskorechner programmiert.

ASKB Arbeitsschutz

Bei der Wahrscheinlichkeitsberechnung wurden die Prüfintervalle der Zahnärztekammern, der Bezirksregierung und der Berufsgenossenschaft BGW berücksichtigt.

3 weitere gewichtige Zusatzfaktoren, die alle Praxisinhaber vergessen:

  • Jährliche Patientenbeschwerden (ZÄK Nordrhein jährlich über 10.000)
  • Meldepflichtige Nadelstichverletzungen nach TRBA 250 (jährlich ca. 29,3 %)
  • Anzeigen durch Ex-Mitarbeiter / Whistleblowing

Diese drei Zusatzfaktoren triggern dauerhaft die Überwachungsorgane, wenn regelmäßig Meldungen und Beschwerden über ihre Praxis eingehen!

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Dann können Sie entscheiden, ob Sie das Thema alleine angehen möchten, oder wir den bürokratischen Papierkram für Sie erledigen dürfen.
Beides ist für uns in Ordnung.

„Klingt das für Sie fair?“


„Aber ich bekomme doch von der Zahnärztekammer kostenlose Dokumentationsvorlagen für den Arbeitsschutz zur Verfügung gestellt.“

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Der große Irrtum

Viele Zahnärzte glauben, dass copy-paste inkl. Briefkopfaustausch genügt, um die von der Zahnärztekammer propagierte Rechtssicherheit zu erfüllen.

„Schließen Sie Verträge auch in der gleichen Weise ab? Copy-paste?“

Die Wahrheit ist doch folgende…

Sie erstellen diese 100 Unterlagen nicht für den Prüfer, sondern für die eigene rechtliche Absicherung und ihre Mitarbeiter.

Einer Begehung rechtlich standzuhalten ist etwas anderes, als bei einer Regressprüfung nach einem Unfall:

Die Begehung kann ein Glückspiel sein, wenn die Unterlagen ggf. nur stichprobenartig überprüft werden (abhängig vom Prüfer).

Bei der Regressprüfung durch die BGW (z.B. Rückforderung von Rentenansprüchen oder Behandlungskosten) wird die gesamte Arbeitsschutzdokumentation Wort für Wort überprüft und juristisch in Frage gestellt.

„Manche Themen erfordern ein spezialisiertes Fachwissen, was innerbetrieblich in 99% der Fälle nicht vorhanden ist.“

Ihre Praxis ist so individuell wie jeder Mensch:

Wo sich die Menschen in

  • Geschlecht,
  • Alter,
  • Körperbau,
  • Gesundheit,
  • Größe und
  • Gewicht unterscheiden,

unterscheidet sich jede Zahnarztpraxis

  • im Aufbau,
  • Anzahl der Mitarbeiter,
  • den baulichen Gegebenheiten,
  • Gefahrstoffen,
  • Geräten und
  • im Brandschutz.

Die trügerische Sicherheit von Muster-Gefährdungsbeurteilungen

Die von der Zahnärztekammer versprochenen Dokumentationsvorlagen stellen lediglich ein grobes Grundgerüst dar. Sie können aber niemals die individuellen örtlichen Gegebenheiten ihrer zahnärztlichen Praxis oder KFO abbilden.

Die Versuchung ist extrem groß in diesen Vorlagen nur die eigene Kopfzeile einzutragen, wie beim Lottoschein ein paar Kreuze zu setzen, um dann zu hoffen, dass alles gut gehen wird.

Was die Muster-Gefährdungsbeurteilungen nicht können:

  • alle Tätigkeiten und Gefährdungen erfassen
  • eine fachkundige Begehung ersetzen
  • zwischen einer normalen und einer erhöhten Brandgefährdung unterscheiden
  • Gefahrstoffe fachkundig bewerten
  • die eigene konkrete betriebliche Situation abbilden
  • die gesetzlich geforderte Fachkenntnis der Fachkraft für Arbeitssicherheit ersetzen

u.v.m.

„Am Ende kaufen Sie bei einem Anwalt für Verkehrsrecht auch keine Vorlagen für einen Zivilprozess ein, um sich als Unfallverursacher selbstständig aus der Misere zu befreien.“


„Wenn Sie die Sache jetzt angehen müssen, warum dann nicht direkt richtig?“

Schließlich führen Sie bei ihren Patienten auch keine professionelle Zahnreinigung nur mandibulär durch.

Jetzt Prophylaxe im Arbeitsschutz betreiben


Haben Sie oder ihr Praxismanagement die Zeit, um Arbeitsschutz im Detail zu betreiben?

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„Dank ASKB erzielt eine klassische Einzelpraxis eine durchschnittliche Ersparnis von 7100 – 15.300 € gegenüber der Arbeitsschutzorganisation in mühevoller Eigenregie.“

Unterschriftsreif auf dem Silbertablett serviert.