
Was bedeutet das jetzt konkret im Detail?
Wir sind die sinnvollere Alternative zum Unternehmermodell und dem einfachen BuS-Modell der BGW, weil wir nicht einfach nur im Hintergrund beraten, sondern sogar aktiv den bürokratischen Papierkram für Sie erledigen.
➔ „Ihr Stundenlohn ist zu wertvoll und die Kapazitäten ihres Praxismanagements sind zu knapp, um sich darum zu kümmern.“
Wie sieht der Alltag mit uns aus?
Kommunikation mit der Bezirksregierung/Gewerbeaufsicht und BGW
Sofern es dort vorab Probleme oder Fristen gibt, klären wir dies für Sie oder beantragen z.B. notwendige Fristverlängerungen. Durch unsere Argumentationsgrundlagen und Referenzen konnten wir bei den Behörden immer eine Fristverlängerung nach unserer Wahl durchsetzen.
Begehungen
Am Anfang steht immer eine fundierte Analyse der Ist-Situation (Anamnese). Dazu findet eine Begehung ihrer Arbeitsstätte statt, wozu wir Fragen stellen und Fotodokumentationen anfertigen.
Selbst an der Begehung müssen Sie nicht teilnehmen, sondern können diese Aufgabe an erfahrene Mitarbeiter delegieren. Sollten dennoch vor Ort nicht alle Fragen beantwortet werden können, klären wir den Rest zu einem späteren Zeitpunkt bequem via Email oder Telefon.
Mit dem Begehungsprotokoll erhalten Sie eine ausführliche Schritt-für-Schritt Anleitung, um mögliche Mängel prioritätsbasiert beseitigen zu können. Wir führen quasi die Vorprüfung für das anstehende Audit der Bezirksregierung/Gewerbeaufsicht durch.

Arbeitsschutz in einer Kölner Privatklinik
Erstellung der Arbeitsschutzdokumentation
Nach der Begehung ihrer Praxis erstellen wir sämtliche gesetzlich geforderte Unterlagen. Unter anderem fertigen wir Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungsvordrucke an, die exakt auf die örtlichen Gegebenheiten passen und auch die BGW bzw. Bezirksregierung (Gewerbeaufsicht) zufriedenstellen.
Überprüfung der Dokumente
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet die Unterlagen auf fachliche Richtigkeit zu überprüfen. Auch diese Arbeit können Sie offiziell an erfahrene Mitarbeiter weiterreichen, sofern diese eine s.g. „Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz“ und ggf. einen Zusatzlehrgang erhalten haben. Die genauen Abläufe und Vordrucke dazu erhalten Sie von uns.
Inoffiziell kann ein erfahrener Mitarbeiter die Unterlagen zwar trotzdem für Sie überprüfen, aber in diesem Fall verbleibt die Verantwortung zu 100% bei Ihnen.
Hinweis: Die Aufsichts- und Kontrollpflicht kann trotz „Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz“ niemals abgegeben werden!
Unterweisung der Mitarbeiter
Mitarbeiter müssen im Arbeits- und Brandschutz jährlich oder anlassbezogen unterwiesen werden. Die Unterweisung ist zu dokumentieren. Für eine rechtssichere Unterweisung einer gesamten Arbeitsstätte sollten ca. 2-4 Stunden (inkl. Pausen) eingeplant werden. Jedoch steht der Bruttostundenlohn einer Ärztin bzw. eines Arztes in keinem Verhältnis zu einem derartigen Arbeitsausfall und sollte vernüftigerweise ausgelagert werden. Auf Wunsch können wir dies für Sie übernehmen.
Wie sehen danach die Folgemonate/-jahre aus?
Die bei Ihnen implementierte Arbeitsschutzorganisation muss gepflegt und regelmäßig aktualisiert werden. Unsere neuesten Erkenntnisse aus Weiterbildungen, Gesetzesänderungen und Erfahrungen mit anderen Arztpraxen fließen hier nicht einfach nur mit ein. Wir ändern auch dazu umgehend ihre bestehenden Dokumente und senden Ihnen diese unterschriftsreif zur Abnahme zu, um Sie bestmöglich zu entlasten.
Unsere Mission?
„Ärzten mehr Zeit für die wichtigeren Dinge zu verschaffen, damit sie die Wirtschaft ankurbeln und Arbeitsplätze erhalten.“

Wir unterstützen Zahnärzte und andere Arztpraxen dabei
- sicher,
- straffrei und
- mit minimalem Eigenaufwand
durch die Prüfungen der Aufsichtsbehörden und der BGW zu kommen, indem wir den Großteil der zeitraubenden Arbeit für Sie erledigen.