Viele Ärzte kommen der gesetzlichen Verpflichtung nicht nach und betreiben in ihrer Praxis keinen (richtigen) Arbeitsschutz

Das Problem ist, dass den angehenden Ärztinnen und Ärzten im Medizinstudium das Thema Arbeitsschutz nicht beigebracht wird. Lediglich die Leitfäden werden beachtet bzw. ein entsprechendes Hygienemanagement praktiziert.

Der große Irrtum der Mediziner

Die Ärzte glauben, dass sie sich auf der sicheren Seite befinden, weil sie die Hygienestandards einhalten und seit 20 Jahren von keiner Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung) oder Berufsgenossenschaft kontrolliert wurden. Die Mediziner denken, dass das Sammeln von Sicherheitsdatenblättern und Tragen von Nitrilhandschuhen sowie MNS für den Arbeitsschutz in einer Arztpraxis ausreichend ist.

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Die unbequeme Wahrheit

Die Wahrheit ist aber, dass sie sich mit diesem unpopulären Thema nicht tiefer auseinandersetzen wollen, weil sie keine Ahnung haben und es viel Zeit und Nerven kostet.

Doch Arbeitsschutz besteht aus weitaus mehr, als nur einem Hygieneplan und früher oder später wird jeder von der zuständigen Aufsichtsbehörde überprüft, ob Gefährdungsbeurteilungen (z.B. für Geräte, Tätigkeiten und Gefahrstoffe) Betriebsanweisungen, Unterweisungen etc. vorhanden sind. Denn Arbeitsschutz ist eine obligatorische Verpflichtung gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz.

Jeder Arzt, der das weiß, aber nichts unternimmt, handelt nicht mehr fahrlässig, sondern ggf. mit einem strafrechtlich relevanten Vorsatz.

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„Es gibt immer eine Lösung! Finde eine, schaffe eine oder frag andere.“
Tom Bilyeu