Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe: Was Sie wissen müssen

ASKB Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe

Im betrieblichen Alltag ist die Sicherheit der Mitarbeiter ein zentrales Anliegen, insbesondere wenn es um den Umgang mit chemischen Gefahrstoffen geht. In vielen Branchen, von der Chemieindustrie bis hin zum Handwerk, sind Mitarbeiter täglich verschiedenen Gefahrstoffen ausgesetzt, die gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Die sogenannte Gefährdungsbeurteilung über Gefahrstoffe ist dabei ein entscheidendes Werkzeug, um die Gefährdungen zu erkennen, zu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Doch was genau ist eine Gefährdungsbeurteilung, warum ist sie wichtig und wie geht man am besten vor? In diesem Artikel erhalten Sie eine ausführliche Übersicht.

1. Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung für chemische Gefahrstoffe ist ein systematischer Prozess, bei dem das Risiko durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz bewertet wird. Ziel ist es, potenzielle Gesundheits- und Sicherheitsrisiken zu identifizieren, um diese durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Dabei orientiert sich die Gefährdungsbeurteilung an der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie an der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS), die klare Vorgaben zur Identifikation und zum Umgang mit Gefahrstoffen machen.

Gefahrstoffe umfassen alle Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die gesundheitsschädliche oder physikalische Risiken bergen. Dazu gehören unter anderem Chemikalien, Reinigungsmittel, Farben, Lacke oder auch biologische Arbeitsstoffe, die zum Beispiel Allergien auslösen können. Eine Gefährdungsbeurteilung stellt sicher, dass potenzielle Gefahrenquellen frühzeitig erkannt und geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

2. Warum ist die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe notwendig?

Die Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiges Mittel, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu schützen. Eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte Beurteilung kann schwerwiegende Folgen haben, von Gesundheitsproblemen bis hin zu rechtlichen Konsequenzen.

Unternehmen sind dazu verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig durchzuführen und zu dokumentieren. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die Entwicklung von Schutzmaßnahmen und Betriebsanweisungen, die entweder technische, organisatorische oder persönliche Natur sein können.

3. Die rechtlichen Grundlagen

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist gemäß der Gefahrstoffverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz Pflicht. Die TRGS 400 beschreibt detailliert, wie eine solche Beurteilung durchgeführt werden soll, und bietet Hilfestellungen für die einzelnen Schritte. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter über potenzielle Gefährdungen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen informiert werden. Im Fall einer Kontrolle durch Behörden wie Bezirksregierung oder die Berufsgenossenschaften ist die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe nachzuweisen.

4. Schritte der Gefährdungsbeurteilung über Gefahrstoffe

Eine erfolgreiche Gefährdungsbeurteilung über chemische Gefahrstoffe folgt einer systematischen Herangehensweise. Die wichtigsten Schritte sind im Folgenden erläutert.

Schritt 1: Ermittlung und Identifikation der Gefahrstoffe

Im ersten Schritt müssen Sie alle im Betrieb verwendeten Stoffe erfassen, die als Gefahrstoffe eingestuft sind. Dabei ist es hilfreich, Sicherheitsdatenblätter zu Rate zu ziehen, die detaillierte Informationen über die Gefährdungspotenziale des jeweiligen Stoffes bieten oder in erster Instanz einen Blick auf die Produktverpackung zu werfen ➔ Die Gefahrenkennzeichnungen nach GHS (Global Harmonized System) und die Gefahrenpiktogramme liefern wertvolle Hinweise.

Schritt 2: Bewertung der Gefährdungen

Nach der Ermittlung der Gefahrstoffe erfolgt die Bewertung der Gefährdungen. Hierbei wird eingeschätzt, in welchem Ausmaß die Stoffe eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter darstellen. Zu berücksichtigen sind dabei die Konzentration des Stoffes, die Häufigkeit des Umgangs und die Art der Exposition (z. B. Einatmen, Hautkontakt).

Schritt 3: Festlegung von Schutzmaßnahmen

Basierend auf der Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen werden geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt. Hierbei gibt es eine sogenannte „Schutzmaßnahmen-Hierarchie“, die technischer, organisatorischer und persönlicher Art sein kann:

  • Technische Schutzmaßnahmen: Diese umfassen Maßnahmen wie Absaugungen oder die Isolierung von Gefahrstoffen, um den direkten Kontakt zu minimieren.
  • Organisatorische Schutzmaßnahmen: Dazu zählen unter anderem Arbeitszeitregelungen und Unterweisungen, die den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen fördern.
  • Persönliche Schutzmaßnahmen: Hierzu gehören Schutzkleidung, Atemschutzmasken und Handschuhe, die verhindern, dass die Gefahrstoffe in direkten Kontakt mit der Haut oder Atemwegen kommen.
Schritt 4: Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter

Eine Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe allein reicht nicht aus. Alle Mitarbeiter, die mit den Gefahrstoffen arbeiten oder potenziell in Kontakt kommen könnten, müssen über die Risiken und Schutzmaßnahmen aufgeklärt werden. Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen (jährlich) sorgen dafür, dass das Wissen stets aktuell bleibt und auch neue Mitarbeiter entsprechend informiert sind.

Schritt 5: Dokumentation

Eine ordnungsgemäße Dokumentation ist entscheidend, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und eine Basis für künftige Anpassungen der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe zu haben. Dabei sollten Sie nicht nur die identifizierten Gefährdungen und Maßnahmen festhalten, sondern auch die Ergebnisse der Unterweisungen und die regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen dokumentieren.

Schritt 6: Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung

Gefahrstoffe und Arbeitsbedingungen können sich über die Zeit verändern, weshalb eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe notwendig ist. Neue Gefahrstoffe, veränderte Arbeitsprozesse oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse können Einfluss auf die Gefährdungslage haben und erfordern eine regelmäßige Aktualisierung (alle 3 Jahre) der Beurteilung.

5. Praxistipps für eine erfolgreiche Gefährdungsbeurteilung über Gefahrstoffe

Eine sorgfältige Vorbereitung und Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe trägt maßgeblich zur Sicherheit im Betrieb bei. Hier sind einige praktische Tipps:

  • Nutzen Sie die Sicherheitsdatenblätter: Die Informationen darin helfen Ihnen, die Gefährdungen realistisch einzuschätzen und geeignete Maßnahmen abzuleiten.
  • Dokumentieren Sie alle Schritte: Eine lückenlose Dokumentation schützt Sie bei möglichen Kontrollen und erleichtert spätere Anpassungen.
  • Regelmäßige Unterweisungen: Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter nicht nur einmal, sondern führen Sie jährliche Auffrischungen durch.
  • Externe Unterstützung: Wenn Sie unsicher sind, ziehen Sie einen externen Gefahrstoffexperten hinzu. Dieser kann Sie bei der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen unterstützen.

6. Fazit

Die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe ist ein unverzichtbares Instrument im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie schützt die Gesundheit der Mitarbeiter und stellt sicher, dass Unternehmen ihrer gesetzlichen Verantwortung nachkommen. Ein strukturiertes Vorgehen und regelmäßige Anpassungen der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe sind dabei der Schlüssel zu einem sicheren und gesunden Arbeitsplatz.

Durch die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung für chemische Gefahrstoffe reduzieren Sie nicht nur das Risiko für Ihre Mitarbeiter, sondern stärken auch die Sicherheitskultur in Ihrem Unternehmen.

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