Erfahren Sie hier, wie sich bereits andere Ärzte wertvolle Zeit und Nerven im Arbeitsschutz erspart haben


Zahnärzte Much MVZ GmbH
(20 Mitarbeiter)


Eingesparte Zeit:

  • Mindestens 124 Stunden (einmalig)
  • Mindestens 5,5 Stunden (monatlich)

Eingesparte Nerven:

  • Unbezahlbar

Ausgangslage

Das MVZ wurde bereits durch ein großes Beratungsunternehmen (Deutschlandweit 3500 Mitarbeiter) arbeitssicherheitstechnisch betreut.

Eines Tages hat sich die Bezirksregierung für die Überprüfung der Arbeitsschutzorganisation angekündigt. Nach kurzer Vorprüfung durch den beauftragten Berater hat dieser die Unbedenklichkeit und Konformität bestätigt.

Problem

Doch am Prüfungstag konnte die Bezirksregierung keine nennenswerte Arbeitsschutzorganisation vorfinden. Selbst die grundlegendsten Dokumente waren nicht vorhanden, die aber für jede Sicherheitsfachkraft (Sifa) das Tagesgeschäft bedeuten.

Die Geschäftsführung hatte sich von der Sifa gemäß § 5 Arbeitssicherheitsgesetz im guten Glauben beraten lassen und wurde durch deren fahrlässige Beratung enttäuscht.

Der Aufsichtsbeamte war sichtlich verärgert, hat die Prüfung aufgrund der gravierenden Mängel abgebrochen und eine Frist von lediglich 6 Wochen gesetzt.

Durch die Suche nach einer neuen Fachkraft für Arbeitssicherheit wurde wertvolle Zeit vergeudet, wodurch ein Antrag auf Fristverlängerung unvermeidbar war.

Ziel

Sämtliche Anforderungen seitens der Bezirksregierung zu erfüllen, bei gleichzeitigem minimalem Arbeitsaufwand für MVZ Much.

Lösung

Aufgrund der inhaltlichen Ausführungen und behördlichen Referenzen konnte im Rahmen der Kommunikation zwischen ASKB und der Bezirksregierung ein neuer Wunschtermin vereinbart werden. Der Aufsichtsbeamte hatte die Arbeiten von ASKB bereits in der Vergangenheit persönlich kennengelernt.

Zeitgleich wurde der bestehende Vertrag mit dem großen Dienstleister umgehend gekündigt und, trotz eines 8-monatigen Auslaufens, eine neue Vereinbarung mit ASKB abgeschlossen.

ASKB konnte die gesamte Arbeitsschutzorganisation neu strukturieren bzw. aufbauen und der Geschäftsführung unterschriftsreif vorlegen. Nach einer schriftlichen und mündlichen Einweisung in die Dokumente besaßen die Verantwortlichen entsprechende Handlungskompetenzen, um letzte Maßnahmen umzusetzen und nötige Arbeitsanweisungen zu erteilen.

„Der Einsatz von ASKB hat mir als Geschäftsführerin nicht nur massiv den Rücken freigehalten, sondern auch glasklare Anleitungen und strukturierte Präsentationen geliefert, um meine Mitarbeiter rechtssicher unterweisen zu können.“

Prüfungstag / behördliches Audit

Es musste lediglich eine schriftliche Stellungnahme abgegeben werden, dass sämtliche Mängel behoben wurden, da die Praxis bereits einen Umzug in ein anderes Gebäude geplant hatte. Nach dem Umzug ist garantiert mit einem erneuten Besuch zu rechnen…

Fazit

  1. Ein Berater ist noch lange kein Dienstleister. Denn ein Berater erstellt keine Arbeitsschutzdokumente, sondern erklärt Ihnen lediglich, wie es geht.
  2. Als Praxisinhaber oder Geschäftsführung ist man für den Arbeitsschutz generell verantwortlich. Selbst mit einer beauftragten Sifa kann man sich aus dieser Verantwortung nicht rauskaufen.
  3. Daher ist es wichtig, in regelmäßigen Abständen den Status Quo seiner Sicherheitsfachkraft zu hinterfragen und sich zumindest rudimentäre Grundkenntnisse anzueignen.
  4. Kommunizieren Sie detailliert ihre Erwartungshaltung gegenüber dem Berater oder Dienstleister, damit Sie am Ende rechtlich abgesichert sind und zeitgleich so wenig Arbeit wie möglich haben.

„Nach der großen Enttäuschung und falschen Beratung eines Marktführers sind wir froh, mit Herrn Heidkamp einen echten Experten gefunden zu haben, der für uns die Bezirksregierung zufriedenstellen konnte und uns weiterhin im Arbeits- und Brandschutz den Großteil der Arbeit abnimmt.“

Claudia Hammer
Geschäftsführerin – Zahnärzte Much MVZ GmbH