Arbeitsschutz in Pflegeheimen: Eine detaillierte Betrachtung
Der Arbeitsschutz in Pflegeheimen ist von zentraler Bedeutung, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter sowie die Qualität der Pflege zu gewährleisten. Die physische und psychische Belastung, der Pflegekräfte täglich ausgesetzt sind, erfordert ein durchdachtes und konsequent umgesetztes Arbeitsschutzsystem. Dieser Artikel behandelt die Organisation des Arbeitsschutzes in Pflegeeinrichtungen, die jeweiligen Verantwortlichkeiten der Geschäftsführung, Heimleitung, Vorgesetzten und die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

1. Organisation des Arbeitsschutzes in Pflegeheimen
Ein umfassendes Arbeitsschutzmanagementsystem muss in Pflegeheimen sowohl auf die speziellen Anforderungen der Pflege als auch auf die generellen Vorgaben der Arbeitsschutzgesetze ausgerichtet sein. Zentrale Elemente sind:
- Gefährdungsbeurteilung: Alle Risiken, denen Mitarbeiter ausgesetzt sind, müssen systematisch erfasst und bewertet werden. Dies betrifft physische Belastungen (z. B. Heben schwerer Lasten), psychosoziale Belastungen (z. B. Stress durch Personalmangel) und biologische Gefahren (z. B. Infektionsrisiken).
- Schutzmaßnahmen: Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung müssen Schutzmaßnahmen entwickelt und kontinuierlich angepasst werden. Dazu zählen ergonomische Arbeitsplatzgestaltungen, Schutzkleidung und technische Hilfsmittel, die das Heben und Bewegen von Bewohnern erleichtern.
- Schulungen und Unterweisungen: Alle Mitarbeiter müssen regelmäßig über sicherheitsrelevante Themen informiert und geschult werden, z. B. im Umgang mit technischen Hilfsmitteln, Infektionsschutz oder Verhalten in Notfällen.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge: Regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen sind notwendig, um frühzeitig Belastungen oder gesundheitliche Einschränkungen zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
- Dokumentation und Überwachung: Alle Maßnahmen des Arbeitsschutzes müssen regelmäßig überprüft und dokumentiert werden, um deren Wirksamkeit zu gewährleisten.
2. Pflichten der Geschäftsführung
Die Geschäftsführung trägt die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz im Pflegeheim. Ihre Pflichten umfassen:
- Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben: Die Geschäftsführung ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes und anderer relevanter Verordnungen eingehalten werden.
- Bereitstellung von Ressourcen: Es ist Aufgabe der Geschäftsführung, die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen für den Arbeitsschutz zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören Investitionen in ergonomische Arbeitsmittel, Schulungsmaßnahmen und Sicherheitsausrüstung.
- Ernennung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit: Die Geschäftsführung muss sicherstellen, dass eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt wird, die den Betrieb in allen Belangen des Arbeitsschutzes berät und unterstützt.
- Gefährdungsbeurteilung und Risikomanagement: Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sowie die Implementierung und Kontrolle der Schutzmaßnahmen liegen letztlich in der Verantwortung der Geschäftsführung.
- Organisationspflichten: Sie muss sicherstellen, dass klare Strukturen und Prozesse für die Durchführung und Kontrolle des Arbeitsschutzes im Pflegeheim etabliert sind.
3. Pflichten der Heimleitung
Die Heimleitung ist direkt für die praktische Umsetzung des täglichen Arbeitsschutzes im Pflegeheim verantwortlich. Zu ihren Aufgaben gehören:
- Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen: Die Heimleitung sorgt dafür, dass die von der Geschäftsführung vorgegebenen Arbeitsschutzmaßnahmen tatsächlich umgesetzt werden. In der Regel findet dazu eine s.g. „Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz“ statt. Diese Pflichtenübertragung entbindet zwar die Geschäftsführung nicht von ihrer Verantwortung, delegiert aber die Durchführung des Arbeitsschutzes auf die Heimleitung und ggf. auf die Führungskräfte.
- Schulung der Mitarbeiter: Sie ist dafür verantwortlich, dass alle Mitarbeiter regelmäßig über ihre Rechte und Pflichten im Bereich Arbeitsschutz informiert und geschult werden.
- Kontrolle der Einhaltung: Die Heimleitung muss regelmäßig überprüfen, ob die Maßnahmen zum Arbeitsschutz eingehalten werden und ggf. Abweichungen sofort korrigieren.
- Dokumentation: Sie trägt die Verantwortung dafür, dass alle Maßnahmen, Schulungen und Zwischenfälle dokumentiert werden. Diese Dokumentationen dienen nicht nur der Kontrolle, sondern auch als Nachweis bei etwaigen behördlichen Prüfungen.
- Schnittstelle zur Fachkraft für Arbeitssicherheit: Die Heimleitung arbeitet eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen, um Risiken zu minimieren und neue Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes im Pflegeheim zu entwickeln.
4. Pflichten der Vorgesetzten
Vorgesetzte, z. B. Pflegedienstleitung oder Hauswirtschaftsleitung, spielen eine Schlüsselrolle bei der täglichen Überwachung und Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen. Ihre Hauptaufgaben sind:
- Durchführung der Gefährdungsbeurteilung: Die Heimleitung bzw. die Vorgesetzten mit der entsprechenden Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz führen die Gefährdungsbeurteilung mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit durch.
- Unterweisung und Anleitung: Vorgesetzte unterweisen die ihnen unterstellten Mitarbeiter ordnungsgemäß in den Arbeitsschutzvorschriften und in der sicheren Ausführung ihrer Tätigkeiten.
- Sicherheitsbewusstsein fördern: Sie haben die Pflicht, ein Sicherheitsbewusstsein innerhalb des Teams zu fördern und Mitarbeiter zu motivieren, sich aktiv an der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen zu beteiligen.
- Überwachung und Kontrolle: Vorgesetzte müssen sicherstellen, dass die Arbeitsschutzmaßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich eingehalten werden. Dazu gehört auch das frühzeitige Erkennen von Gefährdungen und das Einleiten von Gegenmaßnahmen.
- Meldung von Gefährdungen: Alle Vorgesetzten sind verpflichtet, erkannte Gefahren und Mängel sofort an die Heimleitung weiterzuleiten, sofern sie diese nicht selbstständig beseitigen können.
5. Die Rolle der Fachkraft für Arbeitsschutz in Pflegeheimen
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine wichtige Figur im Arbeitsschutzsystem eines Pflegeheims. Ihre Aufgaben sind vielfältig:
- Beratung der Geschäftsführung: Sie unterstützt die verschiedenen Führungsebenen in allen Fragen des Arbeitsschutzes, gibt Empfehlungen und berät bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Risikominimierung.
- Unterstützung bei den Gefährdungsbeurteilungen: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) berät und unterstützt die anderen Verantwortlichen dabei die Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und wirkt bei der Entwicklung von Schutzmaßnahmen mit. Wichtig zu verstehen: Die Fachkraft führt die Gefährdungsbeurteilungen nicht selbstständig/eigenverantwortlich durch, weil dies gesetzliche Unternehmerpflichten sind, die Sifa nicht weisungsbefugt ist und andernfalls in ihrem Auftrag als Multiplikator zu agieren stark gehemmt wäre.
- Schulungen und Unterweisungen: Sie unterstützt die Verantwortlichen im Arbeitsschutz, damit die Mitarbeiter in sicherheitsrelevanten Themen optimal geschult und die aktuellen Standards des Arbeitsschutzes eingehalten werden.
- Überprüfung der Maßnahmen: Die Sifa hat auch eine Kontrollfunktion. Sie überprüft regelmäßig zusammen mit der jeweiligen Bereichsleitung, ob die Maßnahmen eingehalten werden und schlägt bei Bedarf Verbesserungen vor.
- Untersuchung von Arbeitsunfällen und Beratung bei Vorfällen: Im Falle eines Arbeitsunfalls oder eines sicherheitsrelevanten Vorfalls berät die Fachkraft bei der Untersuchung und hilft dabei, zukünftige Vorfälle zu verhindern.
6. Wie finden Sie für ihr Pflegeheim eine Fachkraft für Arbeitsschutz in Köln, Bonn oder Siegburg?
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kann auf verschiedenen Wegen gefunden werden. Zu den häufigsten Optionen gehören:
- Interne Qualifikation: In größeren Pflegeeinrichtungen können Mitarbeiter durch Fortbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgebildet werden. Allerdings ist dafür ein Meisterbrief oder ein Ingenieurtitel eine zwingende Voraussetzung.
- Berufsgenossenschaften: Diese bieten das sogenannte Unternehmermodell an, womit die Geschäftsführung befähigt wird den Arbeitsschutz ohne eine Sifa selbstständig durchzuführen. Diese Ausbildung kostet jedoch Zeit und ist nur bei einer Betriebsgröße von maximal 50 Personen möglich.
- Externe Dienstleister: Wir von ASKB betreiben Arbeitsschutz in Köln, Bonn oder Siegburg zu planbaren Monatspauschalen. Als Dienstleister nehmen wir Ihnen ca. 95 % der Arbeit ab und erstellen für Sie eine vollständige Arbeitsschutzorganisation mit einer überdurchschnittlichen Rechtssicherheit.
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Ein gut organisiertes Arbeitsschutzsystem in Pflegeheimen ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht wozu bei Mängeln auch Bußgeldzahlungen drohen können, sondern auch ein entscheidender Faktor, um die Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Indem die Geschäftsführung, Heimleitung, Vorgesetzte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit eng zusammenarbeiten, lassen sich Gefährdungen minimieren und ein sicherer Arbeitsplatz schaffen.