Die 3 wichtigsten Kernelemente im Arbeitsschutz, die Sie bei einer Überprüfung vorweisen müssen…

…um mit einem blauen Auge davon zu kommen.

askb 3 Kernelemente im Arbeitsschutz

Warum mit einem blauen Auge?

Die Compliance-Überprüfung durch die zuständige Gewerbeaufsichtsbehörde (z.B. Bezirksregierung) beinhaltet noch andere Dinge wie z.B. Pflichtenübertragungen, Prüfprotokolle oder Qualifikationsnachweise.

Aber die Gefährdungsbeurteilung ist das brisanteste (zentrale) Element in diesem gesamten Prozess, weil hier 5-stellige Bußgelder verhangen werden können.

Das Fundament: Gefährdungsbeurteilung

askb Arbeitsschutz Gefährdungsbeurteilung

Mit der Gefährdungsbeurteilung (fachlich richtig: Beurteilung der Arbeitsbedingungen) werden sämtliche Gefährdungen für eine Tätigkeit bzw. den jeweiligen Arbeitsplatz erfasst, beurteilt und gemäß den gesetzlichen Vorgaben geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet, welche wiederum in einer Betriebsanweisung münden. Somit dient die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage bzw. Voraussetzung für die Erstellung von Betriebsanweisungen.

Die Basis: Betriebs- und Arbeitsanweisungen

Die Betriebsanweisungen sind die Essenz bzw. die Ergebnisse an verhaltensbezogenen Schutzmaßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung für die Mitarbeiter. Es handelt sich hierbei um schriftliche, arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Anordnungen des Arbeitgebers. Sie dienen den Arbeitnehmern als Richtungsweiser, um die Tätigkeiten sicher und unfallfrei auszuführen.

Die Betriebsanweisungen werden gemäß den Vorgaben für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und Arbeitsmitteln (Maschinen und technische Anlagen) nach einem definierten Schema erstellt. Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden sich beispielsweise in

  • DGUV Vorschrift 1 § 2,
  • ArbSchG §§ 4, 9 Abs. 1 und 12 Abs. 1
  • BetrSichV § 12
  • BioStoffV § 14 und
  • GefStoffV § 14.

Für eine bessere Unterscheidung werden die Betriebsanweisungen i.d.R. farblich gekennzeichnet:

  • blau = Arbeitsmittel und Maschinen
  • rot oder orange = Gefahrstoffe
  • grün = biologische Arbeitsstoffe
askb Arbeitsschutz Betriebsanweisung

Die Betriebsanweisungen sind wiederum die Grundlage für die entsprechende Unterweisung am Arbeitsplatz.

Eine Arbeitsanweisung regelt, detaillierter als eine Betriebsanweisung, wie entsprechende Tätigkeiten exakt durchzuführen sind. Arbeitsanweisungen sind an einen bestimmten Prozess bzw. ein Produkt oder einen Arbeitsplatz gebunden (ähnliche wie eine Betriebsanweisung). Sie sind eine Hilfestellung für jeden Mitarbeiter, damit er seine Aufgaben nicht nur sicher, sondern auch qualitätsgerecht erfüllen kann. Solche Anweisungen werden beispielsweise in Flussdiagrammen oder Checklisten dargestellt.

Das Dach als wasserdichter (rechtssicherer) Abschluss: Unterweisungen

askb Arbeitsschutz Unterweisung

Unterweisungen sollten schriftlich dokumentiert werden, um einen entsprechenden Nachweis vorzuhalten. Hierzu genügt die Unterschrift der Mitarbeiter unter dem jeweiligen Thema, welches mit inhaltlichen Stichpunkten präzisiert wird.

Die Betriebsanweisungen, die dafür als Unterweisungsgrundlagen dienen, können noch mit anderen Unterlagen ergänzt werden wie z.B. Sicherheitsdatenblättern, betriebsinternen Anweisungen, Vorgaben von Herstellern, Bedienungsanleitungen etc.

Hinweis

Bei einer behördlichen Überprüfung der Arbeitsschutzorganisation werden immer die Gefährdungsbeurteilungen und die dazugehörigen Unterweisungen überprüft. Der Zwischenschritt, Überprüfung von Betriebsanweisungen, wird i.d.R. ausgelassen, weil hier vorausgesetzt wird, dass diese erstellt wurden, weil ja die Unterweisungen vorhanden sind ➜ Ohne Gefährdungsbeurteilung keine Betriebsanweisung und ohne Betriebsanweisung keine Unterweisung.

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